Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung der
Ferienwohnung in 23743 Grömitz, Seeweg 2 Villa am Meer App 9.
Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannten Ferienwohnung als vereinbart. Die AGB’swerden gern auch auf Anfrage Mail versendet.
Details und die vollständige Ausstattung entsprechen den Angaben der Internetseite:
1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
2. Zahlung des Vertragspreises
Die Zahlung des -/Nutzungspreises erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf die in der Buchungsbestätigung genannte Kontoverbindung.
Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung mittels Verrechnungsscheck aus.
2.1 Zahlungsfristen
Der Anzahlungsbetrag ist umgehend ( innerhalb einer Woche) nach erfolgter Buchungsbestätigung auf das
in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu leisten.
Die Restzahlung - der Grundmiete und eventueller Nebenkosten - hat bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder bei der Anreise zu entrichten.
3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 11.00 Uhr.
4.Schlüssel
Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen.
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
5.Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 11.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind in der Wohnung zu hinterlegen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
6.Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt.
Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
7.Haustiere,  Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nur auf Anfrage erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Raucher werden gebeten, gegebenenfalls auf dem Balkon zu rauchen. Innerhalb der Ferienwohnung sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen nicht gestattet.
8. Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung oder auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person mitzuteilen und zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
9.Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere am Strand, oder bei Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
10. Rückabwicklung des Vertrages
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:
• Stornierung der Buchung bis 120 Tage vor Mietbeginn: der Mieter haftet mit der geleisteten Anzahlung
• Stornierung der Buchung ab 119. bis 90. Tag vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises
• Stornierung der Buchung ab 89. bis 60. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
• Stornierung der Buchung ab 59. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).
Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit der geleisteten Anzahlung. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

 

11. Stornierungbedingungen bei Beherbergungs-/Einreiseverbot

 

Für den Fall eines Beherbergungs-/Einreiseverbotes vor Reiseantritt ist eine kostenlose Stornierung möglich. Bei einer möglichen Umbuchung wird die geleistete Anzahlung als Gutschrift verrechnet.

 

12. Stornierung bei Einreise unter Auflagen

 

Die Einreise bzw. Anreise unter Auflagen, wie die Pflicht zur Quarantäne am Urlaubsort oder der Nachweis eines negativen Coronatests sind kein Stornierungsgrund.  Es gelten dann die Bedingungen Punkt 10 -  Rückabwicklung des Vertrages.

 

13. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landgericht in Oldenburg zuständig.

 

 

Anhang zum Mietvertrag / AGB

 

 

 

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

 

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs

 

Der Inhaber betreibt in seiner Ferienwohnung Villa am Meer App.9 einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN - Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

2. Zugangsdaten

 

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie einem Gastpasswort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

3. Gefahren der WLAN Nutzung, Haftungsbeschränkung

 

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen können. Die Nutzung des

 

WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Eigentümer keine Haftung.

 

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

 

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

 

· das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten - oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;

 

· keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

 

· die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

 

· keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

 

· das WLAN nicht zur Versendung von Massen

 

-Nachrichten (Spam) und /oder anderen Formen  unzulässiger Werbung nutzen.

 

Der Gast stellt den Eigentümer der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer auf diesen Umstand hin.

Diese Nutzungsvereinbarung versteht sich für die Gäste, welche das WLAN der Ferienwohnung Villa am Meer App. 9 nutzen als verbindlich und ist in diesem Fall ein Bestandteil der aktuellen „AGB“, welche sowohl auf der Internetseite

 

www.groemitz-erholung.de, als auch in der Gästeinformationsmappe nachzulesen sind.